Allgemeine Geschäftsbedingungen „BISTRO & HOSTEL im Haus der Horizonte“
(nachstehend „Gästehaus“)
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie allen darüber hinausgehenden weiteren Leistungen, die das Gästehaus gegenüber dem Gast erbringt.
Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nicht, es sei denn, sie sind ausdrücklich zwischen Gästehaus und Gast vereinbart.
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail oder per Telefax bestellt und von dem Gästehaus bestätigt worden ist. Das Gästehaus kann die Buchung des Zimmers schriftlich, insbesondere per E-Mail oder per Telefax, bestätigen.
Leistungspflichten, Zahlungsbedingungen
Das Gästehaus wird die vom Gast reservierten Zimmer bereithalten und die weiteren vereinbarten Leistungen erbringen. Der Gast wird die für die mietweise Überlassung der Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Gästehauses zahlen.
Das Gästehaus ist berechtigt, Forderungen gegen den Gast jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Die Bezahlung erfolgt hierbei am Tag der Anreise ohne Abzug in bar. Bei Buchungen von Klassenfahrten aus Kontingentverträgen wird mit Buchungsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 20% des Buchungsbetrages fällig und ist per Überweisung zu bezahlen. Alle enderen Gruppen leisten eine Anzahlung in Höhe von 50% des Übernachtungsbetrages bei Buchungsabschluß.
Für Buchungen von Klassenfahrten gilt außerdem: Bei Anreise ist eine Kaution in Höhe von 200,- Euro pro Gruppe zu hinterlegen, die nach Endabnahme der Zimmer entsprechend zurückerstattet wird. Die Hinterlegung der Kaution erfolgt in bar.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist unabhängig vom Grund der Abreise, der im Vertrag vereinbarte Gesamtbetrag fällig. Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gegenüber dem Gast in Rechnung zu stellen. Dem Gästehaus bleibt es vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden gegen entsprechenden Nachweis dem Gast in Rechnung zu stellen. Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis über einen niedrigeren Schaden zu führen.
Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder diese mindern.
Rücktritt des Gastes
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Gästehauses. Anderenfalls ist das mit dem Gästehaus vereinbarte vertragsgemäße Entgelt zu zahlen unabhängig davon, ob der Kunde die vereinbarten Leistungen in Anspruch nimmt. Im Falle des Leistungsverzuges des Gästehauses oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung ist der Gast nicht zu vorgenannter Zahlung verpflichtet.
Stornierungen bis 30 Tage vor dem Anreisetermin sind kostenlos. Ab dem 29.Tag vor Reiseantritt werden 20% des Zimmerpreises ohne Verpflegungsdienstleistungen in Rechnung gestellt, ab dem 21.Tag 30%, ab dem 14.Tag 50%, ab dem 6.Tag 80%. Der Gast kann den Nachweis hierüber führen, dass dem Gästehaus kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Das Gästehaus wird im Rahmen der Berechnung vorgenannter Pauschale ersparte Aufwendungen, insbesondere Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der vom entsprechenden Gast nicht genutzten Zimmer anrechnen.
Sollte eine zwischen Gast und Gästehaus vereinbarte Vorauszahlung vom Gast auch nach fruchtlosem Verstreichen einer von dem Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden, so ist das Gästehaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus ist das Gästehaus berechtigt, vom Vertrag wegen des Vorliegens sachlich gerechtfertigter Gründe zurückzutreten. Ein solcher Grund ist insbesondere dann gegeben, falls durch den Gast keine Rücksendung der Bestätigung des Vertrages innerhalb von 7 Tagen erfolgt, der Gast eine vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Gästehauses innerhalb von 10 Tagen nicht vornimmt oder der Gast das Zimmer unter Angabe falscher Tatsachen, die z. B. die Person des Gastes selbst betreffen, reserviert.
Das Gästehaus wird den Gast unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis setzen. Dem Gast steht kein Schadensersatzanspruch bei einem berechtigten Rücktritt durch das Gästehaus zu.
Zimmerbereitstellung, Zimmerrückgabe, Reinigung während des Aufenthaltes
Ordnungsgemäß reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise am Anreisetag kann bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig das Gästehaus hierüber zu informieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder auf eine Bereitstellung der reservierten Zimmer vor 15.00 Uhr, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Gast sollte sich in jedem Fall ein paar Tage vor der Anreise mit dem Gästehaus in Verbindung setzen, um die Anreise abzustimmen, da die Rezeption nicht ständig besetzt ist.
Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast das Zimmer bis 10.00 Uhr auch im Interesse der anreisenden Gäste zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben. Danach kann das Gästehaus über der ihr dadurch entstehenden Schäden hinaus für die zusätzliche Zimmernutzung bis 18 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr kann der Gesamtpreis des entsprechenden Zimmers in Rechnung gestellt werden. Der Gast hat die Möglichkeit, den Nachweis hierüber zu führen, dass dem Gästehaus ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Der Gast hat Anspruch, nach einer Woche Aufenthalt in dem Gästehaus auf frische Bettwäsche. Die Reinigung der Sanitärräume erfolgt täglich.
Haftungsvorschriften
Das Gästehaus haftet, soweit gesetzlich zulässig, für solche Schäden sowie eventuelle Folgeschäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses. Im Falle der Nutzung eines Stellplatzes auf dem Gästehausgrundstück haftet das Gästehaus nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden am Fahrzeug. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses.
Für während der Vertragszeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Zimmern wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht. Für Buchungen von Klassenfahrten gilt außerdem: Bei Anreise ist eine Kaution in Höhe von 200,- Euro pro Gruppe zu hinterlegen, die nach Endabnahme der Zimmer entsprechend zurückerstattet wird. Die Hinterlegung der Kaution erfolgt in bar.
Bei Schäden des Gastes hat er das Gästehaus unverzüglich hierüber zu informieren; anderenfalls erlöschen eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Gästehaus.
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sollte ein Gast dennoch im Zimmer oder im Gebäude rauchen, wird ihm der daraus entstandene Mehraufwand für die Reinigung in Rechnung gestellt, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 500,- Euro pro Zimmer.
Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen.
Sonstige Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen gleichermaßen wie ein darauf beruhender Vertrag der Schriftform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Gästehauses.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Doberan. Sofern ein Gast die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Doberan vereinbart.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten.
Bad Doberan, 2008-03-08
Die Hausordnung soll unter den Gästen ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufriedenstellende Verhältnisse sicherstellen.
1.) Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten.
2.) Rauchverbot
Im Gesamten Haus besteht Rauchverbot. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sollte ein Gast dennoch im Zimmer oder im Gebäude rauchen, wird ihm der daraus entstandene Mehraufwand für die Reinigung in Rechnung gestellt, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 500,- Euro.
3.) Beschädigung, Verschmutzung
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten. Diebstahl und Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner und elektrische Rasierapparate, zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten Bügeleisen usw.
4.) Schlüsselverlust
Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für den entstandenen Schaden und den Ersatz durch den Verursacher zu tragen. Die Kosten bei einem Verlust des Hotelschlüssels liegen bei ca. 8.000.-Euro, da dieser einer Zentralschließanlage zugehörig ist.
4.) Zutritt Dritter
Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen des HOSTELs an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch das HOSTEL zulässig.
5.) Haftung bei Verlust
Das HOSTEL übernimmt für Gepäck und Wertgegenstände sowie bei Verlust von Wertsachen und Bargeld ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
6.) Kündigung durch das Hotel
Das HOSTEL ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast bzw. die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast bzw. die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des HOSTELs schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, stört oder gefährdet. Insbesondere Zuwiderhandlungen des Gastes bzw. der Gästegruppe gegen Vorschriften aus den AGBs oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hoteleigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das HOSTEL. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des HOSTELs zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.
7.) Abreise
Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Bei späterer Abreise steht es dem HOSTEL frei, das Zimmer für eine weitere Übernachtung zu berechnen.
Bad Doberan, 2015-11-24
Der Eigentümer